Soll CDU-naher Stiftung ein Nachlass der Stadt zugeschustert werden? Satzung der „Bürgerstiftung Bördedörfer“ in Erwartung eines Geldsegens angepasst?
Die Ortsverbände von SPD und GRÜNEN in Grünen Barsinghausen erheben schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Berichterstattung über einen Nachlass in Höhe von rund 800.000 Euro. „Von einem Geschmäckle zu reden erscheint mir zu schwach. Es stinkt zum Himmel, was sich Verantwortliche in unserer Stadt leisten“, so Grünen-Vorstandsmitglied Thomas Lux und der Hohenbosteler SPD-Ratsherr Hartmut Schaper.
Folgende Situation ergibt sich nach den Pressemitteilungen der letzten Tage und von heute:
Die frühere „Bürgerstiftung Bördedörfer“ hat sich umbenannt in „Kinder in Not“ (DLZ vom 3. Sept. 2011 und CZ vom 5. Sept.). Handelnde Personen: der ehrenamtliche Wirtschaftsförderer Koch, Ratsvorsitzender Steuernagel, der ehemalige Ratsherr und jetzige CDU-Ratskandidat Kipper. Heute, am 7. September berichten DLZ und CZ, dass seit 2006 das Nachlassgericht für einen verstorbenen Barsinghäuser einen Erbberechtigten sucht. Im Testament des Verstorbenen, dessen Vermögen mit 800 000 € angegeben wird, ist hinterlassen, dass sein Eigentum Kindern in Not zukommen solle.
Jetzt hat die Stadt einen Erbscheinantrag gestellt. Erster Stadtrat Lahmann kann sich durchaus vorstellen, mit einer bestehenden Stiftung zusammenzuarbeiten. Wie kommt eine 2003 gegründete Stiftung, die die Infrastruktur in den Bördedörfern unterstützen wollte (und als Protest-Reaktion gegründet wurde, als die Nebenstellen der Stadt geschlossen wurden), plötzlich dazu, unterstützt von dem Wirtschaftsförderer Koch, eine Änderung von Satzung und Stiftungszweck vorzunehmen, die genau zu einem schwebenden Nachlassverfahren passen? Für einen reibungslosen Informationsfluss ist dadurch gesorgt, dass Nachlassverwalter der CDU-Kandidat Kipper ist, der auch an maßgeblicher Stelle der sogenannten Stiftung "Kinder in Not" sitzt.
Außerdem drängt sich der Verdacht auf, dass die Verwaltungsspitze offenbar für den Fall vorbaut, dass Herr Koch als ehrenamtlicher Wirtschaftsförderer nach den Wahlen abgesetzt wird und dann weiter einer Nebenbeschäftigung nachgehen kann.