Kommt endlich Tempo 30 vor Egestorfer Grundschule?
GRÜNE begrüßen die Initiative zur Geschwindigkeitsreduzierung vor Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern
Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Maaret Westphely und die Ratsfraktionsvorsitzende der GRÜNEN in Barsinghausen Ulrike Westphal begrüßen, dass Tempo 30 vor Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern zukünftig eher die Regel als die Ausnahme sein soll. Der auch von Niedersachsen initiierte Vorstoß wurde auf der heutigen Verkehrsministerkonferenz in Rostock behandelt.
“Ich begrüße den Vorstoß unseres Verkehrsministers ausdrücklich! Durch die Maßnahme wird die Gefährdungssituation besonders von Kindern und älteren Menschen im Verkehr deutlich verbessert. Davon profitieren alle VerkehrsteilnehmerInnen!”, kommentiert Maaret Westphely, MdL, die Initiative.
“In Barsinghausen versuchen wir seit Jahren, gemeinsam mit den anderen Parteien, eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Nienstedter Straße (L 401) vor Grundschule und Kindergarten durchzusetzen – leider bisher vergeblich. Die Initiative auf der Verkehrsministerkonferenz gibt uns Grund zur Hoffnung, dass die offensichtlich sehr gefährliche Situation in Egestorf in absehbarer Zeit ein gutes Ende finden kann”, erklärt die Ratsfraktionsvorsitzende der GRÜNEN aus Barsinghausen, Ulrike Westphal.
Hintergrund:
Auf der Verkehrsministerkonferenz in Rostock wird am 16. und 17.4.2015 unter anderem eine Vorlage aus Schleswig-Holstein beraten, die von Niedersachsen mitinitiiert wurde. Diese Vorlage sieht vor, dass vor Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Seniorenheimen Tempo 30 eher die Regel als die Ausnahme sein soll. Dies würde sich auch positiv auf die Entwicklung von Verkehrslärm auswirken.
Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (GRÜNE) hat bereits Unterstützung für den Vorschlag geäußert.
Zuletzt haben sich die Grünen in Barsinghausen mit der Landtagsabgeordneten Maaret Westphely vor einem Jahr für eine Temporeduzierung auf der Nienstedter Straße eingesetzt. Diese Initiative wurde unter Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) leider abgelehnt.
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