Kritik an Max Matthiesen: CDU und FDP verweigern notwendige Reform für mehr Barrierefreiheit

  • Veröffentlicht am: 21. September 2017 - 11:19

In seiner Sitzung am Mittwoch (20. September 2017) hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen. Eine notwendige Reform für mehr Barrierefreiheit fehlt „dank“ CDU und FDP weiterhin. Dazu erklärt Thomas Schremmer, bau- und sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion aus Hannover:

„Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Matthiesen muss sich fragen lassen, was angesichts der demografischen Entwicklung und der im vollen Gange befindlichen Inklusion eigentlich noch dafür spricht, weiterhin nahezu alle Wohnungen mit Barrieren zu versehen. Das ist anachronistisch und wird in wenigen Jahren zu teuren Nachrüstungen im Bestand führen, denn viele ältere Menschen wollen so lange es geht selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben – das geht ohne Barrierefreiheit nicht! Das einziges Argument von Herrn Matthiesen - die Kostenfrage - ist auch noch falsch und nichts weiter als eine Verbeugung vor der Immobilienwirtschaft. Eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes belegt, dass Barrierefreiheit nur gut 1% der gesamten Baukosten ausmacht.“

„Wir haben mit unserem Änderungsantrag ein Angebot für Barrierefreiheit gemacht. Die Ablehnung von CDU und FDP  ist eine herbe Enttäuschung für alle Menschen mit Behinderungen hier im Landkreis und in ganz Niedersachsen. Es ist auch eine klare Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hier in der Region Hannover und auch in Barsinghausen ist der Wohnungsmarkt bereits stark angespannt. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für Singles ebenso wie für kinderreiche Familien – aber eben auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.“

„SPD und Grüne hatten sich im Landtag für weitergehende Änderungen bei der Barrierefreiheit eingesetzt. Der Änderungsantrag orientierte sich am ursprünglichen Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung und sah vor, dass Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei zugänglich sein müssen und mindestens ein Drittel der Wohnungen barrierefrei sein müssen. Außerdem sollten öffentliche Gebäude nicht nur in den für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen barrierefrei sein, sondern in allen Bereichen.“

„Die Ablehnung von CDU und FDP ist vor allem vor dem Hintergrund widersprüchlich, dass sich alle Parteien im Niedersächsischen Landtag in der auslaufende Legislaturperiode mehrfach für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den uneingeschränkten Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe stark gemacht haben, beispielsweise beim Bundesteilhabegesetz oder beim Persönlichen Budget. Nun haben offenbar Wirtschaftsinteressen Vorrang vor Menschenrechten“, so Schremmer weiter. Die Ablehnung des Änderungsantrages habe jedoch Eines deutlich gemacht: „CDU und FDP – und damit leider auch Herr Matthiesen - reden von Teilhabe und verwehren gleichzeitig den Zugang dazu. Soziale Gerechtigkeit gibt es in Niedersachsen nur mit Rot-Grün“, hält Thomas Schremmer fest.



Hintergrund

Deutschlandweit fehlen mindestens 1,6 Millionen barrierefreie Wohnungen, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes belegt. Darüber hinaus zeigt die Studie auf, dass die barrierefreie Neubauwohnungen bereits für ein Prozent der Baukosten realisierbar sind. Die rot-grüne Landesregierung hat bereits ein umfangreiches Wohnraumförderprogramm aufgelegt, mit dem speziell auch der Bau von barrierefreien Wohnungen gefördert wird. Eine gesetzliche Vorgabe zur Barrierefreiheit wäre dazu eine sinnvolle und notwendige Ergänzung gewesen.