Flurbereinigung in Groß Munzel: GRÜNE stellen Anfrage zur Wirtschaftlichkeit des Wegebaus an die Landesregierung

  • Veröffentlicht am: 8. Juli 2011 - 16:15

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WIRTSCHAFTSWEG NEU - PARALELL ZU MÜLLDEPONIESTRASSE 002.JPG

Die Barsinghäuser GRÜNEN unterstützen die Kritik der Bürgerinitiative Munzel am Bau des parallel zur Zufahrt zur Mülldeponie verlaufenden Wirtschaftsweges. "Wir haben deshalb die Landtagsfraktion um Hilfe bei der Überprüfung dieser Maßnahme im Rahmen der Flurbereinigung in Groß Munzel gebeten", so Vorstandsmitglied Helmut Freitag. Der Landtagsabgeordnete Enno Hagenah hat sich nun mit einer schriftlichen Anfrage an die Landesregierung gewandt. In dieser Anfrage wird unter anderem gefragt, aus welchen Gründen dieser Wirtschaftsweg überhaupt und im vorgesehenen Ausbauzustand geplant wurde. Seitens der BI Munzel besteht der Verdacht, dass mit diesem Ausbau die Erschließung einer Hähnchenmastanlage subventioniert wurde. Solche einzelbetrieblichen Förderungen dürften aber nicht Ziel einer Flurbereinigung sein.

Hier die Anfrage:

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Wortlaut der Kleinen Anfrage

des Abgeordneten Enno Hagenah (Grüne), eingegangen am 05.07.2011

Wird mit dem Flurbereinigungsverfahren Munzel gegen Naturschutzbelange und das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen?

Eine „unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern“ nennt der Vorsitzende der Bürgerinitiative Munzel gegenüber der Deister-Leine-Zeitung vom 28.06.11 einen geplanten Wegebau im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Munzel auf dem Gebiet der Stadt Barsinghausen, Region Hannover. Für Unverständnis sorgt dabei vor allem der Neubau eines breiten Wirtschaftsweges, der auf einer Länge von mehreren Hundert Metern nur wenige Meter parallel einer sehr gut ausgebauten Zufahrt zu einer Mülldeponie entsteht. Als eigentlichen Grund für den Bau des Wirtschaftsweges vermutet der Bürgerinitiativen-Sprecher laut genanntem Pressebericht die Erschließung einer Hähnchenmastanlage in Groß Munzel, die der stellvertretende Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Munzel plant. Ein Sprecher der zuständigen Flurbereinigungsbehörde weist den Vorwurf, der Wirtschaftsweg diene der Erschließung der Hähnchenmastanlage mit dem Hinweis zurück, das Planverfahren laufe schon seit vielen Jahren.

Tatsächlich wurde das Verfahren jedoch gemäß Flurbereinígungsprogramm der Landesregierung erst im Jahre 2006 angeordnet und ist damit im Vergleich zu anderen Verfahren, die zum Teil seit 35 Jahren laufen, sehr jung. Der Wege- und Gewässerplan, der Planungsgrundlage des in Rede stehenden Wirtschaftsweges ist, datiert laut Homepage der Teilnehmergemeinschaft aus dem Jahre 2008. Im Vergleich mit anderen Verfahren fällt im nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes geführten Verfahren Munzel eine im Verhältnis zur betroffenen Fläche von 1.193 ha geringe Teilnehmerzahl von 141 Teilnehmern auf. Ziel der nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes geführten Verfahren ist im Wesentlichen eine Verbesserung der Agrarstruktur, mithin eine Zusammenlegung von Nutzflächen.

Laut Beschlussdrucksache 1039/2010 des Regionspräsidenten der Region Hannover vom 12.08.2010 zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Lohner – Almhorster Wald“ liegt das Flurbereinigungsgebiet Munzel in Teilen innerhalb der Grenzen des neuen Landschaftsschutzgebietes. Neben dem Schutz von Wäldern, die von der Flurbereinigung sicherlich kaum berührt sind, ist nach o.g. Beschlussvorlage Ziel des Landschaftsschutzgebietes den gemäß der FFH-Richtlinie streng geschützten Feldhamster und mehrere Fledermausarten und damit Arten zu schützen, die vollständig oder teilweise auf die offene Landschaft angewiesen sind. Dafür sollen unter anderem Graswege und Saumstrukturen erhalten bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde sieht offenbar Konflikte mit dem laufenden Flurbereinigungsverfahren, jedenfalls hat sie laut o.g. Beschlussdrucksache der Region Hannover im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Landschaftsschutzgebietsausweisung entsprechend vorgetragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen sachlichen Gründen wurde der in Rede stehende Wirtschaftsweg im Flurbereinigungsverfahren Munzel überhaupt und im vorgesehenen Ausbauzustand geplant?

2. Mit welchem Ergebnis wurde alternativ zum Neubau eines Wirtschaftsweges die zumindest teilweise Nutzung der parallel verlaufen Zufahrt zur Mülldeponie geprüft? Aus welchen Gründen wurde diese Planungsalternative ggf. verworfen?

3. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung das Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 des Flurbereinigungsgesetzes insbesondere vor dem Hintergrund der deutlich überdurchschnittlichen Flächenausstattung der Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft für erforderlich?

4. Gemäß FFH-Richtlinie bzw. einschlägiger Regelungen des Bundes- und des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ist Beurteilungsgrundlage eines möglichen Eingriffs in den Lebensraum einer nach der FFH-Richtlinie geschützten Art nicht der aktuelle Zustand des Gebietes sondern ein angenommener günstiger Erhaltungszustandes eines Gebietes zum Schutz dieser Art. In welcher Weise hat die Flurbereinigungsbehörde diesem Umstand in Bezug auf den Schutz des Feldhamsters im Flurbereinigungsverfahren Rechnung getragen?

5. In welcher Weise hat die Flurbereinigungsbehörde dem Schutz der gemäß Landschaftsschutzgebietsverordnung „Lohnder – Almhorster Wald“ zu schützenden Fledermausarten Rechnung getragen?

6. Wie soll verhindert werden, dass bei Zusammenlegung von Nutzflächen und Bau von Wirtschaftswegen im Zuge des Flurbereingungsverfahrens Graswege und Saumstrukturen verloren gehen, die gemäß o.g. Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt werden sollen?

Enno Hagenah