Wer bezahlt für den Straßenbau – Anlieger oder Steuerzahler?
Antwort der grünen Ratsfraktion auf das Schreiben der Siedlergemeinschaft
Vom 9. bis 23. März findet eine Bürgerbefragung zur künftigen Straßenbaufinanzierung in Barsinghausen statt. Es stehen zwei Alternativen zur Wahl:
1. Ich bin für eine Finanzierung des Straßenbaues über Straßenausbaubeiträge.
2. Ich bin für eine Finanzierung des Straßenbaues durch eine Erhöhung der Grundsteuer B.
Die Stadtverwaltung plant 5 Bürgerversammlungen dazu und hat auch umfangreiches Informationsmaterial auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Die grüne Fraktion steht der Festlegung von Bürgermeister Lahmann auf eine Erhöhung der Grundsteuer skeptisch gegenüber.
Der Vorsitzende der Barsinghäuser Siedlergemeinschaft, Rondo Beckmann, hat die Ratsfraktionen zur Stellungnahme zu einem Schreiben aufgefordert, in dem er auch einige bisher nicht geklärte Fragen aufwirft.
Für die GRÜNE Ratsfraktion hat unsere Fraktionsvorsitzende Ulrike Westphal geantwortet:
Sehr geehrter Herr Beckmann,
die Frage der Finanzierung des Straßenausbaus ist in fast allen Kommunen Niedersachsens ein Problem, das nach meiner Wahrnehmung derzeit nirgends wirklich zufriedenstellend gelöst ist.
Eine Finanzierung weiterhin über Straßenausbaubeiträge ist für manche (oft ältere) Grundstückseigentümer zukünftig nach derzeit gültiger Satzung kaum oder garnicht zu leisten.
Ein ausschließlich Steuer finanzierter Straßenausbau führt in Barsinghausen zu einer kaum zu verantwortenden Höhe der Grundsteuer, mit all den Folgen, die Sie in Ihrem Schreiben richtig angesprochen haben (ggf. höhere Regionsumlage, geringere Attraktivität für die Ansiedlung von Neubürgern und Gewerbetreibenden, keine Bindung zukünftiger Räte bzgl. der Verwendung der Steuermehreinnahmen, etc. ).
Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung seinerzeit den Auftrag bekommen, mögliche rechtlich zulässige Lösungswege zu erkunden und Vorschläge zu unterbreiten, die dann durch Bürgerentscheid votiert und vom Rat entschieden werden sollten.
Das Ergebnis der Verwaltung nach über einem Jahr war ernüchternd – um nicht zu sagen: faktisch ergebnis- bzw. alternativlos.
Eine Finanzierung durch wiederkehrende Beiträge ist danach rechtlich nicht möglich bzw. angreifbar, andere Möglichkeiten einer Finanzierung sind nach Auskunft der Verwaltung ebenfalls rechtlich nicht zulässig (oder gerade bei Gericht anhängig.
In der Zwischenzeit drängt es die Stadt sehr, bald zu einer Entscheidung zu kommen, da viele Straßen bekanntermaßen sanierungsbedürftig sind bzw. die Abrechnung der in jüngster Vergangenheit bereits sanierten Straßen jetzt ansteht.
Da eine Entscheidung in dieser Frage alle Einwohnerinnen und Einwohner Barsinghausens in der einen oder anderen Weise betrifft, scheint eine Bürgerbeteiligung hier ein geeignetes Mittel der Beteiligung zu sein.
Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass zu den beiden o.g. starren Varianten alternative Lösungen aufgezeigt worden wären (für einen solchen Vorschlag habe ich auch in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses allerdings leider keine Mehrheit gefunden).
Ein Kompromiss hätte z.B. in der Weise zur Abstimmung gestellt werden können, dass eine mögliche Belastung der Eigentümer unter Beibehaltung einer Beitragssatzung deutlich geringer ausfällt als nach geltender Satzung und der Anteil der Stadt dem entsprechend höher ist:
dies könnte durch die jeweilige ‘Anlageklassifizierung’ der Straßen (als Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße, etc.) ebenso erfolgen, wie
durch die rechtlich mögliche (!) Erhebung geringerer Beiträge – hier hat die Stadt durchaus Entscheidungsspielraum;
schließlich wäre auch ein Eintreten für die Änderung der Niedersächsischen Kommunalabgabenordnung dahingehend möglich, dass bei Ratenzahlung von angefallenen Beiträgen nicht 6% Zinsen erhoben werden müssen, sondern die marktüblichen Zinsen (derzeit. ca. 1%). Hierfür habe ich mich übrigens im persönlichen Gespräch gegenüber der Niedersächsischen Landtagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN eingesetzt, deren Mitglieder nun prüfen, inwieweit eine solche Änderung im gerade anstehenden Verfahren zur Gesetzesänderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) und anderer Gesetze eingearbeitet werden kann.
auch die Anwendung großzügiger Stundungsregelungen gegenüber finanziell zu schwer betroffener Abgabenpflichtiger gehört zu den möglichen Maßnahmen einer sozial verträglicheren Lösung.
Nun hat sich Bürgermeister Lahmann bereits festgelegt, den Straßenausbau künftig durch Grundsteuererhöhung finanzieren zu wollen.
Meine Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN steht dem skeptisch gegenüber und wird eine Entscheidung – unter Berücksichtigung des Meinungsbildes der Barsinghäuser Bevölkerung – so sozial und gerecht wie möglich treffen.
Zum Dialog sind wir auf den Informationsveranstaltungen der Stadt selbstverständlich gern bereit.
Ich lade Sie außerdem ein, die Angelegenheit mit uns im Rahmen unserer nächsten Fraktionssitzung am 16.03.2015 um 19:00 Uhr in den Fraktionsräumen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in der Osterstraße 5 zu erörtern. Ich freue mich auf einen konstruktiven Gedankenaustausch mit Ihnen und ggf. weiteren Mitgliedern der Siedlergemeinschaft Barsinghausen.
Zunächst verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihr Engagement,
Ulrike Westphal
(Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Barsinghausen)
Neuen Kommentar schreiben